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Der Hintergrunddienst

Das Leistungsmodul Hintergrunddienst (LM-HD) ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederungshilfe. Es dient dazu, Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens zu unterstützen.

  1. Zweck des Hintergrunddienstes:

    • Der Hintergrunddienst stellt eine zeitbasierte, serviceorientierte, kompensatorische und einzelfallbezogene Leistung dar.
    • Es ergänzt die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens.
    • Ziel ist es, die Selbstständigkeit beim Wohnen zu sichern und eine Ansprechperson für die betroffene Person bereitzustellen.
  2. Leistungen des Hintergrunddienstes:

    • 24-Stunden-Hintergrund- und Bereitschaftsdienstbetreuung: Diese Leistungen müssen in der Hilfeplanung gegenüber dem Kostenträger (bspw. der Landschaftsverband Rheinland, LVR) begründet werden.
    • Anerkennung durch den LVR: Die Kostenübernahme für den Hintergrunddienst erfordert die Anerkennung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR).
  3. Ziele des Hintergrunddienstes:

    • Sicherung des selbständigen Wohnens: Der Hintergrunddienst trägt dazu bei, dass die betroffene Person in ihrer eigenen Wohnung leben kann.
    • Erreichbarkeit einer Ansprechperson: Die Möglichkeit, bei Bedarf eine Ansprechperson zu kontaktieren.
    • Vermittlung von Sicherheit: Auch unabhängig von konkreter Nutzung (z. B. Rufbereitschaft).
    • Unterstützung bei regelmäßig auftretenden, aber zeitlich nicht planbaren Bedarfen (Bereitschaftsdienst).
    • Unterstützung bei regelmäßigen und planbaren Bedarfen (Präsenzdienst).

Der Hintergrunddienst spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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